Impressum - Networkportal 24
   

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer (im folgenden Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer) erbringt Ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer-Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ermöglicht dem Kunden den Zugang zum Internet, die Präsenz im Internet, sowie weitergehende Dienstleistungen im Bereich Internet. Die Einwahl kann über eine ISDN-Verbindung erfolgen. Ein Anspruch auf Einrichtung oder Weiterbetrieb eines POP besteht nicht. Der Anschluß erfolgt für ein TCP/IP-Netz mit offiziell registrierten Netzwerknummern. Der Kunde erhält einen Domain-Namen zugewiesen, über den er frei verfügen kann.
  2. Die Leistungen der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des jeweiligen Leitungs-Providers erbracht.
  3. Der Kunde hat sich vorab über die jeweilige Zugangskonfiguration in der konkreten technischen Ausgestaltung bei der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer zu informieren und sicherzustellen, daß die technischen Komponenten (Hard- und Software) miteinander korrespondieren. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung dafür, daß die auf Seiten des Kunden vorhandene Ausstattung (Hardware und Software) für den Zugang in technischer und tatsächlicher Hinsicht funktionabel ist.
  4. Soweit die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer sich zur Erbringung angebotener Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
  5. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer behält sich das Recht vor, Ihre Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist auch berechtigt, die Leistungen zu verringern. Führt eine Leistungsverringerung dazu, daß das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt wird, so steht dem Kunden das Recht auf eine angemessene Minderung der Vergütung zu. Für den Fall, daß sich die Parteien auf eine derartige Minderung nicht einigen können, steht jeder Partei das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung zu.
  6. Soweit die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
  7. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist jederzeit berechtigt, den Inhalt des Vertrages mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.
§ 2 Inhalte
  1. Die von Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer im Rahmen des Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer Internet-Zugangs zugänglich gemachten Text-, Bild- und Tonmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die - auch auszugsweise - Reproduktion, Übersetzung sowie sonstige Verwendung ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer gestattet.
  2. Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer kann die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Inhalte nicht garantieren. Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist insbesondere für Inhalte, die nicht auf Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer-eigenen Servern liegen, nicht verantwortlich und kann keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.
  3. Die Inhalte von Foren und Chats geben nur die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder. Der Verfasser eines Beitrages in einem Forum oder Chat überträgt Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer automatisch das räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an seinem Beitrag bzw. seinen Beiträgen.
  4. Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist berechtigt, den Zugriff auf Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.
§ 3 Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte
  1. Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer nicht verlangen.
  2. Der Kunde gewährleistet, daß die Inhalte seiner Beiträge nicht gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist berechtigt, solche Inhalte sowie nicht themenbezogene, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen. Der Kunde stellt Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer von etwaigen Schäden bzw. Ansprüchen Dritter frei, die aus Beiträgen resultieren, die über seine Zugangskennung produziert wurden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, Beiträge gleichen Inhaltes nicht mehrfach oder in mehreren Foren oder Chats parallel zu veröffentlichen ("sogenanntes Spamming").
§ 4 Marketing-Mails
  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer, auch im Namen von Dritten, seine E-Mail-Adressen im Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer Internet-Zugang Marketing-Mails versendet. Zur Unterscheidung dieser Mails von sonstigen Mails sind die Marketing-Mails im Mailtitel mit einem vorangestellten Buchstabenkürzel (in der Art wie "X-AD") gekennzeichnet.
§ 5 Kündigung
  1. Es wird eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten vereinbart. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr.
  2. Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so kann die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer vorbehalten.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste sachgerecht zu nutzen.
  2. Unter einer sachgerechten Nutzung verstehen die Parteien insbesondere:
    • Unterlassung jeglicher mißbräuchlicher Nutzung
    • Unterlassung von strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen
    • Unterlassung jeglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
    • Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen unter eigener Verantwortung, sofern im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrages von Seiten des Kunden erforderlich
    • Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung anderer
    • Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der Privatsphäre Dritter
    • Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit
    • Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems
    • Jegliche Unterlassung von Handlungen und Äußerungen, die gegen die guten Sitten verstoßen
    • Anpassung an die Netikette und an die Politik der gebotenen Verhaltensweisen im Netz (Acceptable user policies) der vom Kunden in Anspruch genommenen Datennetze
    • Der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen
    • Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden
    • Verpflichtung zur Geheimhaltung von Paßworten bzw. unmittelbare Änderung des Paßwortes, falls eine Kenntnisnahme durch Dritte zu befürchten ist.
  3. Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§ 7 Datenschutz- und Kontrollrechte von Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer
  1. Die Informationen und Daten, die der Kunde der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer überläßt, gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, als nicht vertraulich.
  2. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist berechtigt, soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist, und der Kunde nicht widerspricht, Informationen über ihn Dritten zugänglich zu machen, soweit dies im Rahmen der Zweckbindung des Vertrages erforderlich ist. Insbesondere ist die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer berechtigt, sofern dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, Teilnehmerdaten sowie alle sonstigen zugehörigen Daten offenzulegen.
  3. Der Kunde räumt der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer das Recht ein, die über den Zugang eingespeisten und abgerufenen Daten zu lesen und zu überprüfen, wenn die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer aus vernünftigen Erwägungen heraus davon ausgehen muß, daß der gesamte oder ein Teil der elektronischen Daten mit illegalen Handlungen verbunden ist, oder der Inhalt der Daten gegen die guten Sitten verstößt. Darüber hinaus räumt der Kunde der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer das Recht ein, sich zu allen abgespeicherten Daten im EDV-System Zugang zu verschaffen, wenn dieser Zugang im Rahmen einer korrekten Verwaltung des Systems erforderlich ist.
§ 8 Beweisklausel

Die im EDV-System der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer auf dauerhaftem und unveränderlichem Träger gespeicherten elektronisch, verarbeiteten Register sind als Beweismittel der Datenübertragungen, Verträge und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien zugelassen.

§ 9 Haftung

  1. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung, es sei denn, daß ihr oder einem ihrer Mitarbeiter vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.
  2. Auch im übrigen haftet die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Es besteht keine Haftung der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer für die über den Zugang übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, auch nicht dafür, daß die Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer haftet auch nicht dafür, daß die übermittelten Informationen frei von Rechten Dritter sind oder der Absender im Rahmen der Übermittlung gegen geltende Gesetze oder sonstige Normen verstoßen hat. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer übernimmt auch keinerlei Haftung für schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, auftreten.
  4. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer haftet nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die aufgrund höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die regelmäßig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen.
  5. Bei Ausfällen wegen eines außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer liegenden Störung erfolgt keine Rückerstattung der Vergütung.
  6. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust der im EDV-System der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer gespeicherten Daten. Eine Verpflichtung der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer, von diesen Datensicherungskopien zu erstellen, besteht nicht.
  7. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im EDV-System der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer gespeichert sind.
  8. Für den Fall, daß gleichwohl eine Haftung der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer eintritt, wird diese Haftung der Höhe nach auf EUR 2.500 beschränkt.
§ 10 Nutzung durch Dritte
  1. Die Nutzung des Zugangs ist alleine dem Kunden sowie seinen Mitarbeitern vorbehalten. Eine Nutzung des Zugangs durch Dritte ist ausdrücklich verboten, es sei denn, daß die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer eine schriftliche Genehmigung erteilt hat.
  2. Wird eine Nutzung durch Dritte gestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, daß diese die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann gegen Ansprüche der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 12 Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
  2. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
    Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
  3. Im Falle der Vertragskündigung berechnen wir einmalige Verwaltungsgebühren.
  4. Kommt der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, so ist die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer berechtigt, den Anschluß sowie sämtliche weiteren Dienstleistungen sofort zu sperren
  5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 13 Allgemeines
  1. Dieser Vertrag findet ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
  3. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
  4. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, sofern gesetzlich zulässig, den Sitz der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer.

 


   
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