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§
1 Geltung der Bedingungen
- Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer (im folgenden Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer) erbringt Ihre Dienste ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer-Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ermöglicht dem Kunden
den Zugang zum Internet, die Präsenz im Internet, sowie weitergehende
Dienstleistungen im Bereich Internet. Die Einwahl kann über eine ISDN-Verbindung
erfolgen. Ein Anspruch auf Einrichtung oder Weiterbetrieb eines POP
besteht nicht. Der Anschluß erfolgt für ein TCP/IP-Netz mit offiziell
registrierten Netzwerknummern. Der Kunde erhält einen Domain-Namen zugewiesen,
über den er frei verfügen kann.
- Die
Leistungen der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland auf der Grundlage des jeweiligen Leitungs-Providers erbracht.
- Der
Kunde hat sich vorab über die jeweilige Zugangskonfiguration in der
konkreten technischen Ausgestaltung bei der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer zu informieren
und sicherzustellen, daß die technischen Komponenten (Hard- und Software)
miteinander korrespondieren. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer übernimmt keinerlei
Verantwortung und Haftung dafür, daß die auf Seiten des Kunden vorhandene
Ausstattung (Hardware und Software) für den Zugang in technischer und
tatsächlicher Hinsicht funktionabel ist.
- Soweit
die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer sich zur Erbringung angebotener Dienste Dritter
bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
- Die
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer behält sich das Recht vor, Ihre Leistungen zu erweitern,
zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist
auch berechtigt, die Leistungen zu verringern. Führt eine Leistungsverringerung
dazu, daß das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung mehr als
unwesentlich beeinträchtigt wird, so steht dem Kunden das Recht auf
eine angemessene Minderung der Vergütung zu. Für den Fall, daß sich
die Parteien auf eine derartige Minderung nicht einigen können, steht
jeder Partei das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung
zu.
- Soweit
die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können
diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-/Erstattungs-
oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
- Die
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist jederzeit berechtigt, den Inhalt des Vertrages
mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht
der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend
der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist die
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen,
an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch
des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.
§
2 Inhalte
- Die
von Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer im Rahmen des Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer Internet-Zugangs
zugänglich gemachten Text-, Bild- und Tonmaterialien sind urheberrechtlich
geschützt. Die - auch auszugsweise - Reproduktion, Übersetzung sowie
sonstige Verwendung ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer gestattet.
- Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer kann die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Inhalte nicht
garantieren. Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist insbesondere für Inhalte, die nicht
auf Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer-eigenen Servern liegen, nicht verantwortlich und
kann keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.
- Die
Inhalte von Foren und Chats geben nur die Meinung des jeweiligen Verfassers
wieder. Der Verfasser eines Beitrages in einem Forum oder Chat überträgt
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer automatisch das räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht
an seinem Beitrag bzw. seinen Beiträgen.
- Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist berechtigt, den Zugriff auf Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle
abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht,
gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.
§
3 Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte
- Der
Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten
Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine
generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde
kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer nicht
verlangen.
- Der
Kunde gewährleistet, daß die Inhalte seiner Beiträge nicht gegen geltendes
Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote sowie die guten
Sitten verstoßen. Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist berechtigt, solche Inhalte sowie
nicht themenbezogene, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger
Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen. Der Kunde stellt Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer von etwaigen Schäden bzw. Ansprüchen Dritter frei, die aus
Beiträgen resultieren, die über seine Zugangskennung produziert wurden.
- Der
Kunde verpflichtet sich, Beiträge gleichen Inhaltes nicht mehrfach oder
in mehreren Foren oder Chats parallel zu veröffentlichen ("sogenanntes
Spamming").
§
4 Marketing-Mails
- Der
Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer, auch im
Namen von Dritten, seine E-Mail-Adressen im Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer Internet-Zugang
Marketing-Mails versendet. Zur Unterscheidung dieser Mails von sonstigen
Mails sind die Marketing-Mails im Mailtitel mit einem vorangestellten
Buchstabenkürzel (in der Art wie "X-AD") gekennzeichnet.
§
5 Kündigung
- Es
wird eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten vereinbart. Sie verlängert
sich automatisch um ein weiteres Jahr.
- Jede
Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8
Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung bedarf
der Schriftform.
- Kommt
der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der
Vergütung in Verzug, so kann die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
- Die
Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer vorbehalten.
§
6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der
Kunde ist verpflichtet, die Dienste sachgerecht zu nutzen.
- Unter
einer sachgerechten Nutzung verstehen die Parteien insbesondere:
- Unterlassung
jeglicher mißbräuchlicher Nutzung
- Unterlassung
von strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen
- Unterlassung
jeglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
- Erfüllung
gesetzlicher und behördlicher Auflagen unter eigener Verantwortung,
sofern im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrages von Seiten des Kunden
erforderlich
- Unterlassung
jeglicher Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung anderer
- Unterlassung
jeglicher Beeinträchtigung der Privatsphäre Dritter
- Unterlassung
jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit
- Unterlassung
jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems
- Jegliche
Unterlassung von Handlungen und Äußerungen, die gegen die guten
Sitten verstoßen
- Anpassung
an die Netikette und an die Politik der gebotenen Verhaltensweisen
im Netz (Acceptable user policies) der vom Kunden in Anspruch genommenen
Datennetze
- Der
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich
anzuzeigen
- Unterlassung
aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden
- Verpflichtung
zur Geheimhaltung von Paßworten bzw. unmittelbare Änderung des Paßwortes,
falls eine Kenntnisnahme durch Dritte zu befürchten ist.
- Verstößt
der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer
nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos
zu kündigen.
§
7 Datenschutz- und Kontrollrechte von Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer
- Die
Informationen und Daten, die der Kunde der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer überläßt,
gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, als
nicht vertraulich.
- Die
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer ist berechtigt, soweit dies in international anerkannten
technischen Normen vorgesehen ist, und der Kunde nicht widerspricht,
Informationen über ihn Dritten zugänglich zu machen, soweit dies im
Rahmen der Zweckbindung des Vertrages erforderlich ist. Insbesondere
ist die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer berechtigt, sofern dies zur Erfüllung des Vertrages
erforderlich ist, Teilnehmerdaten sowie alle sonstigen zugehörigen Daten
offenzulegen.
- Der
Kunde räumt der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer das Recht ein, die über den Zugang
eingespeisten und abgerufenen Daten zu lesen und zu überprüfen, wenn
die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer aus vernünftigen Erwägungen heraus davon ausgehen
muß, daß der gesamte oder ein Teil der elektronischen Daten mit illegalen
Handlungen verbunden ist, oder der Inhalt der Daten gegen die guten
Sitten verstößt. Darüber hinaus räumt der Kunde der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer
das Recht ein, sich zu allen abgespeicherten Daten im EDV-System Zugang
zu verschaffen, wenn dieser Zugang im Rahmen einer korrekten Verwaltung
des Systems erforderlich ist.
§
8 Beweisklausel Die
im EDV-System der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer auf dauerhaftem und unveränderlichem
Träger gespeicherten elektronisch, verarbeiteten Register sind als Beweismittel
der Datenübertragungen, Verträge und ausgeführten Zahlungen zwischen den
Parteien zugelassen.
§
9 Haftung
- Die
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß
und unerlaubter Handlung, es sei denn, daß ihr oder einem ihrer Mitarbeiter
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.
- Auch
im übrigen haftet die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Es
besteht keine Haftung der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer für die über den Zugang übermittelten
Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität, auch nicht dafür, daß die Informationen
für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer
haftet auch nicht dafür, daß die übermittelten Informationen frei von
Rechten Dritter sind oder der Absender im Rahmen der Übermittlung gegen
geltende Gesetze oder sonstige Normen verstoßen hat. Die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer
übernimmt auch keinerlei Haftung für schadensverursachende Ereignisse,
die im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, auftreten.
- Die
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer haftet nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle,
die aufgrund höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die regelmäßig
eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall
von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im
Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, sowie Störungen, die im Risikobereich
anderer Netzprovider liegen.
- Bei
Ausfällen wegen eines außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer liegenden Störung erfolgt keine Rückerstattung der Vergütung.
- Die
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust der im
EDV-System der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer gespeicherten Daten. Eine Verpflichtung
der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer, von diesen Datensicherungskopien zu erstellen,
besteht nicht.
- Die
Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung von
vertraulichen Daten, die im EDV-System der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer gespeichert
sind.
- Für
den Fall, daß gleichwohl eine Haftung der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer eintritt,
wird diese Haftung der Höhe nach auf EUR 2.500 beschränkt.
§
10 Nutzung durch Dritte
- Die
Nutzung des Zugangs ist alleine dem Kunden sowie seinen Mitarbeitern
vorbehalten. Eine Nutzung des Zugangs durch Dritte ist ausdrücklich
verboten, es sei denn, daß die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer eine schriftliche Genehmigung
erteilt hat.
- Wird
eine Nutzung durch Dritte gestattet, so hat der Kunde sicherzustellen,
daß diese die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten.
§
11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Der
Kunde kann gegen Ansprüche der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen
aus diesem Vertrag zu.
§
12 Zahlungsbedingungen
- Sämtliche
Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit
Zugang der Rechnung fällig.
- Sofern
der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag
am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung
angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder
Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er
dies nachzuweisen. Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer hat lediglich nachzuweisen, daß
das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
- Im
Falle der Vertragskündigung berechnen wir einmalige Verwaltungsgebühren.
- Kommt
der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, so ist die Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer berechtigt, den Anschluß sowie sämtliche weiteren Dienstleistungen
sofort zu sperren
- Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§
13 Allgemeines
- Dieser
Vertrag findet ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
- Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen
nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen
Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
- Nebenabreden
sind nicht getroffen. Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
- Als
Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, sofern gesetzlich zulässig,
den Sitz der Sportmarketing & Eventagentur Hagemeyer.
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